Die "Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke" enthalten Interpretationsspielräume, die zu Auslegungs- und Anwendungsschwierigkeiten führen können. Diese sollen insbesondere mit den erläuternden und konkretisierenden Interpretationen geschlossen werden und damit ein einheitlicher Vollzug der Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke ermöglicht und erreicht werden.
Die "Interpretationen zu den Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke vom 22. November 2012" wurden erstmals im Dezember 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Seit dem 03. März 2015 existiert eine überarbeitete Version der Interpretationen zu den Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerken. Die Änderungen wurden am 30. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht.