Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) sowie die für die atomrechtliche Genehmigung und Aufsicht der in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke zuständigen Landesbehörden sind am 20.11.2012 übereingekommen, die übergeordneten „Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“ (SiAnf) zu veröffentlichen (Die Veröffentlichung erfolgte am 22.11.2012 auf der Internet-Seite des Bundesumweltministeriums sowie offiziell im Bundesanzeiger am 24.01.2013). Ergänzend zu den Sicherheitsanforderungen wurden die „Interpretationen zu den Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“ am 10.12.2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Hier finden Sie die aktuellen Fassungen (Stand: 04. August 2025):
- Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2022 (BAnz AT 15.03.2022 B3)
- Interpretationen zu den Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke, geändert am 3. März 2015 (BAnz AT 30.03.2015 B3)
Durch die Erstellung der SiAnf erfolgte eine Modernisierung und Überarbeitung des bestehenden kerntechnischen Regelwerkes. Hierbei wurden die zwischenzeitlichen internationalen Weiterentwicklungen und Ergänzungen beim gestaffelten Sicherheitskonzept (Defence-in-Depth) in das untergesetzliche Regelwerk umgesetzt. Die SiAnf führen verschiedene nationale Anforderungen zusammen und berücksichtigen internationale und europäische Anforderungen sowie Erkenntnisse aus dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi.