Entwicklung Safety Standards

IAEA Revisions Prozess Safety StandardsDas Regelwerk wird von der IAEO unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten erarbeitet. Diese entsenden Vertreter in die Commission on Safety Standards (CSS) und die untergeordneten Safety Standards Committees EPReSC (Emergency Preparedness and Response Standards Committee), NUSSC (Nuclear Safety Standards Committee), RASSC (Radiation Safety Standards Committee), TRANSSC (Transport Safety Standards Committee) und WASSC (Waste Safety Standards Committee). Die Bundesregierung ist in den Regelwerksgremien durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vertreten.

Wird ein Sicherheitstandard in den Gremien der IAEO diskutiert, kann das BMUV Einfluss auf seine Entwicklung nehmen. Die Beteiligung Dritter ist insbesondere durch die Teilnahme an „Technical Meetings“ und während der Kommentierung durch die Mitgliedsstaaten möglich.

In der frühen Entwurfsphase der Standards lädt die IEAO Experten zu „Technical“ und „Consultants´ Meetings“ ein. Dort werden die ersten Entwürfe erstellt. Das BMUV ist bemüht der IAEO insbesondere für „Technical Meetings“ entsprechende Experten aus Deutschland zu entsenden.

Während der Überarbeitung eines jeden Safety Standards wird zumindest einmal von den Safety Standards Committees ein Entwurf für 120 Tage an die Mitgliedsstaaten zur Kommentierung gegeben. Das BMUV gibt dies im Bundesanzeiger bekannt. Interessenten wird die Möglichkeit gegeben, Änderungsvorschläge zu den Entwürfen der Safety Standards an das BMUV zu übermitteln. Diese werden vom BMUV zusammengestellt und an die IAEO weitergeleitet. Die GRS ist in diesen Prozess involviert und übernimmt im Auftrag des BMUV die Verwaltungs- und Organisationsaufgaben.

Eine aktuelle Liste der Standards, die sich im Mitgliedsstaatenumlauf befinden, finden Sie auf der IAEO Web-Seite http://www-ns.iaea.org/standards/documents/draft-ms-posted.asp . Auf dem weiterführenden Link  "Entwürfe zu NUSSC-spezifischen Kommentierungen"   wird die Möglichkeit geboten sich an den aktuellen Member-State-Kommentierungen zu beteiligen.

Die Arbeitsprogramme und die Zusammenarbeit bei der IAEO sollen insgesamt dazu genutzt werden, um

  • internationale Sicherheitsanforderungen und Sicherheitspraxis auf hohem Niveau durchzusetzen und
  • internationale Entwicklungen, Erfahrungen und Vorgehensweisen für die Weiterentwicklung der nationalen regulatorischen Praxis nach Stand von Wissenschaft und Technik umzusetzen.

 

Die deutsche Mitarbeit orientiert sich an folgenden Kriterien:

  • Ist eine solche Regel erforderlich (für wen?) und ist der Entwurf zweckmäßig?
  • Erfüllt der Entwurf die erforderlichen hohen Anforderungen an die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und darüber hinaus an die Sicherheit bei der Anwendung ionisierender Strahlung in Medizin und Industrie?
  • Ergeben sich aus der Regelwerksarbeit Konsequenzen für die Weiterentwicklung der nationalen Sicherheitspraxis bzw. des nationalen Regelwerkes?

 

Das BMUV wird bei seiner internationalen Zusammenarbeit vom BASE und der GRS  unterstützt. Der Link "IAEO Safety Standards Series" führt zu den sich derzeit in Revision befindlichen Safety Standards, der Verweis "Termine" - zu den aktuellen IAEO-Veranstaltungen mit Direktzugang zur Homepage der IAEO. Eine Übersicht über alle derzeit gültigen Sicherheitsstandards der IAEO befindet sich hier.

 

Hinweis: Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass die hier veröffentlichten Entwürfe zu den Safety Requirements und Safety Guides, sowie alle Kommentierungen und Ergebnistabellen von Kommentierungen, dem Urheberrecht der IAEO in Wien unterliegen. Die auf diesen Seiten eingestellten Dokumente der IAEO befinden sich im originalen Zustand und sind in keiner Weise durch die GRS(gGmbH) verändert worden.