Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie die für die atomrechtliche Genehmigung und Aufsicht der in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke zuständigen Landesbehörden sind am 20.11.2012 übereingekommen, die übergeordneten „Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“ zu veröffentlichen (Die Veröffentlichung erfolgte am 22.11.2012 auf der Internet-Seite des Bundesumweltministeriums sowie offiziell im Bundesanzeiger am 24.01.2013). Ergänzend zu den Sicherheitsanforderungen wurden die „Interpretationen zu den Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“ am 10.12.2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Seit dem 03.03.2015 gibt es eine überarbeitete Version der Sicherheitsanforderungen nebst den Änderungen an den zugehörigen Interpretationen, welche am 30.03.2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden.

Durch die „Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“ erfolgte eine Modernisierung und Überarbeitung des bestehenden kerntechnischen Regelwerkes. Hierbei wurden die zwischenzeitlichen internationalen Weiterentwicklungen und Ergänzungen beim gestaffelten Sicherheitskonzept (Defence-in-Depth) in das untergesetzliche Regelwerk umgesetzt. Die "Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“ (SiAnf) führen verschiedene nationale Anforderungen zusammen und berücksichtigen internationale und europäische Anforderungen sowie Erkenntnisse aus dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi.

Dies sind

 

Hier finden Sie die aktuellen Fassungen der "Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke" (Stand: 03. März 2015):