Während die Regulierung der Sicherheit in die nationale Zuständigkeit fällt, fördern internationale Standards und harmonisierte Sicherheitskonzepte die Kohärenz und tragen dazu bei, sicherzustellen, dass Technologien aus dem Bereich der nuklearen und ionisierenden Strahlung sicher verwendet werden. Die IAEO ist per Satzung verpflichtet, die internationale Zusammenarbeit zu fördern. Ihre Satzung ermächtigt sie ebenfalls, Sicherheitsstandards aufzustellen oder zu erlassen.
Das Regelwerk der IAEO definiert den aktuellen internationalen Stand von Wissenschaft und Technik und ist im Konsens der beteiligten Mitgliedstaaten verabschiedet worden. Es dient als Richtlinie für die Entwicklung nationaler kerntechnischer Regelwerke.
Die Safety Standards sind wie folgt gegliedert:
- Safety Fundamentals [SF]
- General Safety Requirements [GSR] (Anwendbar auf alle Einrichtungen und Aktivitäten)
- Specific Safety Requirements [SSR] (Anwendbar auf spezifische Einrichtungen und Aktivitäten)
- General Safety Guides [GSG] (Anwendbar auf alle Einrichtungen und Aktivitäten)
- Specific Safety Guides [SSG] (Anwendbar auf spezifische Einrichtungen und Aktivitäten)
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich umfassend an der Weiterentwicklung der internationalen „Safety Standards“ der IAEO, welche als globale Referenz für ein weltweit hohes Maß an Schutz für Mensch und Umwelt vor den schädlichen Effekten ionisierender Strahlung dienen sollen. Zu diesem Zweck werden diese kontinuierlich weiterentwickelt und ihre Anwendung gefördert. Damit die IAEO „Safety Standards“ eine hohe Qualität aufweisen und aktuell sind, bringen die Mitgliedsstaaten ihre Erfahrungen mit diesen Standards ein und beteiligen sich aktiv an deren Weiterentwicklung.
Deutschland ist in den entsprechenden Regelwerksgremien der IAEO vertreten. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) entsendet Vertreter in die „Commission on Safety Standards“ (CSS), EPReSC (Emergency Preparedness and Response Committee), NUSSC (Nuclear Safety Committee), RASSC (Radiation Safety Committee), TRANSSC (Transport Safety Committee) und WASSC (Waste Safety Committee). Neue Erkenntnisse aus der Mitarbeit deutscher Vertreter in den Gremien werden vom BMUV in der nationalen Regelwerksarbeit- und praxis berücksichtigt.
Diese „Safety Standards“ stellen zwar für Deutschland keine verbindlichen Regelungen dar, haben aber aufgrund der Zusammenführung internationaler Erkenntnisse international Bedeutung erlangt. Darüber hinaus haben die Atomaufsichtsbehörden mehrerer Länder die Regelungen zum Teil für sich als verbindlich erklärt.
Das BMUV betrachtet die IAEO Regelwerksarbeit als ein wichtiges Instrument zur Bestimmung der Anforderungen an die Gefahrenabwehr und Risikominderung bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie im In- und Ausland und darüber hinaus bei der Anwendung ionisierender Strahlung in Medizin und Industrie. Die Standards der IAEO tragen zur Bestimmung des Standes von Wissenschaft und Technik bei.
Weiterführende Informationen zu der Entwicklung von Safety Standards finden Sie hier.