Deutsches Regelwerk
Das Grundgesetz (GG) trifft Bestimmungen über die Kompetenzen von Bund und Ländern hinsichtlich der Kernenergienutzung (Artikel 73 Nr. 14, 87c, 85). Danach kommt dem Bund in diesem Bereich die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zu.
Die Länder führen als zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden das Atomrecht im Auftrag des Bundes aus (Bundesauftragsverwaltung). Hierbei übt der Bund die Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht aus und kann, soweit er dies für erforderlich erachtet, die Sachkompetenz an sich ziehen. Die Länder bleiben in jedem Fall für das Verwaltungshandeln nach außen zuständig (sog. Wahrnehmungs-kompetenz). Das kerntechnische Regelwerk teilt sich in einen gesetzlichen und untergesetzlichen Teil auf. Zum ersteren, der in der alleinigen Zuständigkeit des Bundes liegt, zählen insbesondere das Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG) sowie das Gesetz zur Neuordnung des StrlSchG (Strahlenschutzgesetz).
Das untergesetzliche Regelwerk ist nicht allgemein verbindlich, sondern wird erst durch die Übernahme in die Genehmigung bzw. durch Maßnahmen der Aufsicht im Einzelfall verbindlich. Daher ist es zweckmäßig und geboten, dass Bund (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - BMUV) und Länder (atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden) gemeinsam entsprechende Regelungen schaffen bzw. überarbeiten sowie deren Anwendung beschließen. Die Erstellung der „Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“ erfolgte in einem im Auftrag des BMUV 2003 begonnenen Projekt unter Federführung der GRS und Einbeziehung weiterer Unterauftragnehmer, insbesondere des Öko-Instituts und des Physikerbüros Bremen, sowie einer Reihe weiterer anerkannter Fachexperten. Die Ergebnisse wurden dem BMUV abschließend in der Revisionsfassung E im September 2011 vorgelegt und anschließend mit den Landesbehörden unter Beteiligung der Reaktorsicherheitskommission (RSK) sowie Anhörung von Experten (Gutachter, Hersteller, Betreiber) erörtert und überarbeitet.
Regeln des Kerntechnischen Ausschusses (KTA-Regeln)
Das KTA-Regelprogramm umfasst detailliertere Ausführungen zu sicherheitstechnischen Regeln für kerntechnische Anlagen. Diese werden vom Kerntechnischen Ausschuss entwickelt und alle fünf Jahre auf Aktualität geprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben. KTA-Regeln müssen im Konsens der im KTA vertretenen Fraktionen (Hersteller, Betreiber, Behörden, Gutachter und Sonstige) verabschiedet werden. Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten des KTA.
RS-Handbuch
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) stellt im Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz (RS-Handbuch) eine Übersicht aller in Deutschland veröffentlichten kerntechnischen Regelungen zusammen. Diese sind nach Rechtsvorschriften, Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Bekannmachungen des BMUV, relevanten Vorschriften und Empfehlungen, KTA und wichtigen Gremien zusammengefasst. BASE hat diese Aufgabe am 30. Juli 2016 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übernommen.