auf den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik gebracht worden. Die diesbezüglichen Ergebnisse sind als „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke“** modular aufgebaut. Damit ist für die heute in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke ein Sicherheitsmaßstab geschaffen, der dem internationalen Stand von Wissenschaft und Technik, wie er sich aus den Empfehlungen der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA) und den Western European Nuclear Regulator’s Authorities (WENRA) ergibt, entspricht.
Grundlagen für die Modernisierungsarbeiten bildeten die Regelungen des bestehenden untergesetzlichen kerntechnischen Regelwerks, die vorliegenden Erfahrungen aus der Anwendung dieser Regelungen in Genehmigung und Aufsicht, Ergebnisse aus der Sicherheitsforschung und Kenntnisse über den internationalen Stand von Wissenschaft und Technik auf dem Gebiet des Strahlenschutzes und der nuklearen Sicherheit. Aus diesem Vorgehen entstanden insgesamt 12 Regeltextmodule zu allen die Sicherheit von Kernkraftwerken bestimmenden Sachverhalten.
Besondere Bedeutung im Erstellungsprozess der „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke“ hatte von Beginn an die Beteiligung der zuständigen Behörden, der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) und der Strahlenschutzkommission (SSK), der Technischen Überwachungsvereine, sowie der Betreiber und der Hersteller. Im Rahmen dieser Beteiligung entstanden ca. 8.500 Kommentare, die ausgewertet und bei positiver Bewertung Eingang in die Regelwerksmodule fanden.
Im Dezember 2008 wurde die Revision C der „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke“ auf dieser Internetseite eingestellt.
Zur Revision C sind bis Februar 2009 weitere ca. 250 Kommentare eingegangen. Diese Kommentare sind bei der im Vorhaben zu erstellenden abschließenden Revision D der Regelwerksmodule 1 bis 12 der „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke“ berücksichtigt worden.
Die deutsche Revision D der „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke“ kann hier [2.336 KB]
abgerufen werden. Die englische Revision D der „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke“ kann hier [2.159 KB]
abgerufen werden. |
Einen Wegweiser zum kerntechnischen Regelwerk finden Sie in komprimierter Form zur Offline-Nutzung auf Ihrem Rechner hier [74.900 KB] (Stand Dezember 2009)
. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Begriffsverwendung wurde ein Glossar (Begriffsbestimmungen) erstellt. Das Glossar ist Teil der „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke“.
* Bei der Erstellung des neuen Regelwerks waren neben den Sachverständigen der GRS auch eine Reihe von Unterauftragnehmern, insbesondere das Öko-Institut und das Physikerbüro Bremen, sowie eine Reihe weiterer anerkannter Fachexperten beteiligt.
** Der Titel der vormaligen Rev. A bis C lautetet "Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke" |